OmniBelegService:Releases Rev 12: Unterschied zwischen den Versionen

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===== Auftragsimport =====
===== Auftragsimport =====
* Bei nicht angegebener Besteuerungsart in der XML-Datei wird nun bei der Beleganlage der Wert aus dem Kunden gesetzt statt wie davor fest die Besteuerungsart Inland.
* Bei nicht angegebener Besteuerungsart in der XML-Datei wird nun bei der Beleganlage der Wert aus dem Kunden gesetzt statt wie davor fest die Besteuerungsart Inland.
* Für Beleg-Zuschlägen wurde der Input für Sage optimiert, da es in manchen Fällen dazu kam, dass der Belegzuschlag falsch besteuert wurde und daraus abweichende Zuschlagsbeträge entstanden sind.  
* Für Beleg-Zuschläge wurde der Input für Sage optimiert, da es in manchen Fällen dazu kam, dass der Belegzuschlag falsch besteuert wurde und daraus abweichende Zuschlagsbeträge entstanden sind.
* Bei der Anlage einer neuen Adresse wird der Wert aus dem XML-Feld "ORDER_LANGUAGE" nun mit berücksichtigt und setzt die Sprache anhand des XML-Wertes.
* Bei der Anlage einer neuen Adresse wird der Wert aus dem XML-Feld "ORDER_LANGUAGE" nun mit berücksichtigt und setzt die Sprache anhand des XML-Wertes.
* Bei der Anlage eines neuen Kunden wird nun ebenfalls das EU Länderkürzel gesetzt. Dabei gelten folgende Regeln: Ist das Feld EU_COUNTRY in der CUSTOMER_MASTER_DATA gefüllt wird dies gesetzt. Alternativ wird das XML-Feld ORDER_TAXEU_COUNTRY gesetzt falls gefüllt. Sollten beide Werte nicht gesetzt sein, wird das Lieferland der Auftraggeber-Adresse gesetzt, wenn es sich um eine EU Bestellung (TAX_AREA = EU) handelt oder eine individuelle Besteuerungsart vorliegt.
* Bei der Anlage eines neuen Kunden wird nun ebenfalls das EU Länderkürzel gesetzt. Dabei gelten folgende Regeln: Ist das Feld EU_COUNTRY in der CUSTOMER_MASTER_DATA gefüllt wird dies gesetzt. Alternativ wird das XML-Feld ORDER_TAXEU_COUNTRY gesetzt falls gefüllt. Sollten beide Werte nicht gesetzt sein, wird das Lieferland der Auftraggeber-Adresse gesetzt, wenn es sich um eine EU Bestellung (TAX_AREA = EU) handelt oder eine individuelle Besteuerungsart vorliegt.
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