OmniSeller:Datenbankberechtigungen

Aus HTK Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gewährung der VIEW SERVER STATE-Berechtigung für OmniSeller in SQL Server

Für den Fall, dass ein abweichender User im SQL-Server verwendet wird, ist es erforderlich, dass diese Benutzer spezielle Berechtigungen im SQL-Server erhält.

Eine Schlüsselberechtigung in diesem Zusammenhang ist die VIEW SERVER STATE-Berechtigung in SQL Server.

Sie ermöglicht den Zugriff auf serverweite Informationen und ist für Überwachungs- und Datenmanagementaufgaben von wesentlicher Bedeutung.

OmniSeller, als umfangreiches PIM- und eCommerce-System, interagiert intensiv mit SQL Server-Datenbanken. Die VIEW SERVER STATE-Berechtigung ist entscheidend, um Änderungen in Beständen und andere wichtige operative Daten effektiv zu überwachen.

Diese Berechtigung ist besonders für Benutzer wichtig, die innerhalb des OmniSeller-Systems administrative oder Überwachungsaufgaben ausführen.

Voraussetzungen:

  1. Installation von SQL Server Management Studio (SSMS).
  2. Anmeldeinformationen mit ALTER ANY LOGIN-Berechtigung (typischerweise ein sysadmin-Benutzer, in der Regel: "sa").

Berechtigung erteilen:

  1. Starten Sie SQL Server Management Studio und verbinden Sie sich mit der SQL Server-Instanz, die für OmniSeller genutzt wird.
  2. Öffnen Sie ein neues Abfragefenster in SSMS.
  3. Führen Sie den folgenden SQL-Befehl aus:
GRANT VIEW SERVER STATE TO [OmniSellerUser];

(Ersetzen Sie [OmniSellerUser] mit dem tatsächlichen Benutzernamen, der für OmniSeller verwendet wird.)


Führen Sie dann das Kommando aus, indem Sie auf "Ausführen" klicken oder F5 drücken und überprüfen Sie die erfolgreiche Ausführung des Befehls anhand der Bestätigungsnachricht in SSMS

 
 
 
Disclaimer
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. Some pages may contain Icons by www.icons8.com.