Endbenutzer-Lizenzvertrag
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Hersteller | HTK GmbH & Co. KG |
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Erstrelease | 26.08.2016 |
Akt. Version | R202209RC10 - 20.12.2024 |
Webseite | http://www.omnimde.de |
Vorwort
Durch die Verwendung unserer Software, stimmen Sie den Bestimmungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (die „EULA“) zu, die zwischen Ihnen und HTK GmbH & Co. KG besteht.
WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER EULA NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE PRODUKT-SOFTWARE NICHT VERWENDEN.
§ 1
Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm nebst Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung/Produkthandbuch, im folgenden Software genannt.
Die Software einschließlich des schriftlichen Materials ist urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung einer nicht registrierten Version bedeutet eine strafbare Handlung.
Bei der vertragsgegenständlichen Software handelt sich um eine komplexe, kaufmännische Software, die für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten und Sachverhalten geschaffen wurden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann im Hinblick auf die Komplexität der Software das Auftreten von Programmfehlern nicht vollständig ausgeschlossen werden. Gegenstand des Vertrages ist daher nur die Software, sowie sie in dem überlassenen Produkthandbuch beschrieben ist. Das Produkthandbuch bzw. die als Produkthandbuch überlassene Datei beschreibt ausschließlich und alleine den Leistungsumfang der zu liefernden Software.
§ 2
Im Hinblick auf die Komplexität gerade kaufmännischer Software und im Hinblick darauf, das viele Begrifflichkeiten unterschiedlich ausgelegt werden, vereinbaren die Vertragsparteien hiermit, das der Anwender sich verpflichtet, zunächst die Software nur zu Testzwecken dahingehend einzusetzen, um zu prüfen, ob die Software die von ihm gewünschte Funktion erfüllt. Ist dies nicht der Fall, so ist der Anwender berechtigt, die Software innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt an die Firma HTK bzw. dem Händler zurückzugeben. Geschieht dies nicht nach 30 Tagen, so gilt die gelieferte Software als vertragsgemäß geeignet.
§ 3
Die Firma HTK räumt den Anwender das nicht ausschließliche Recht ein, die erworbene Software zu den Bedingungen dieses Vertrages in der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist ein höchstpersönliches Recht des Anwenders.
Der Anwender erhält mit der Lizenzname der Software nur Eigentum an den körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Der Anwender erhält weiterhin das in diesem Lizenzvertrag vereinbarte Nutzungsrecht. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden, insbesondere erhält der Anwender nicht das Recht, die Software zu veröffentliche, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu verwerten.
§ 4
Das übertragene Nutzungsrecht auf den Anwender bezieht sich nur auf einen Arbeitsplatz (evtl hier eine Office Line Installation). Für die Installation der Software für mehrere Standorte und Anwender, ist der Erwerb zusätzlicher Lizenzen erforderlich.
§ 5
Dem Anwender ist untersagt, ohne vorherige schriftlichen Einwilligung der Firma HTK die Software oder das dazugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten zugänglich zu machen, die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln oder sonst wie zu verändern. Das gleiche gilt auch für das schriftlich überlassene Material. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Verstößt der Anwender gegen dieses Verbot entfällt jegliche Haftung der Firma HTK.
§ 6
Dem Anwender wird erlaubt, für eigene Zwecke und nur für diese eine Reservekopie zu Sicherheitszwecken zu fertigen. Auf dieser ist das Urheberrecht der Firma HTK anzubringen bzw. der Anwender ist verpflichtet, den Urheberrechtsvermerk der Firma HTK in die Software aufzunehmen. Es ist ausdrücklich untersagt, die Software einschließlich des schriftlichen Materials ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder zusammen mit anderer Software aufgearbeitet zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen.
Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Firma HTK an einen Dritten übertragen werden. Das gewerbsmäßige Verkaufen, Verschenken, Vermieten oder Verleihen der Software einschließlich der schriftlichen Materialien ist ausdrücklich untersagt.
Voraussetzung für die Zustimmung der HTK an einen Dritten ist, dass der Übernehmer schriftlich die Übernahme der Software bestätigt und ebenfalls ausdrücklich schriftlich die Geltung der allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen ihm und der HTK bestätigt. Mit Übernahme durch einen Dritten erlöschen alle dem Erstanwender im diesen Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an der Software. Der Anwender ist verpflichtet, zum einen sämtliche Unterlagen an den übernehmenden Dritten herauszugeben bzw. ist verpflichtet, auch die Sicherungskopien zu vernichten.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Anwenders, auf Nutzung erlischt automatisch ohne Kündigung oder Rücktrittserklärung oder sonstige Erklärung der Firma HTK, wenn er eine der Bedingungen dieses Vertrages verletzt, insbesondere urheberrechtliche Bestimmungen oder sonstige vertragliche Einschränkungen des Nutzungsrechtes verletzt. Für diesen Fall ist der Anwender verpflichtet, die Original Datenträger, sowie alle Kopien der Software, sämtliche schriftlichen ihm überlassenen Unterlagen, etwa abgeänderte Versionen zu vernichten. Auf Verlangen der Firma HTK ist die Vernichtung nachzuweisen.
§ 7
Das Nutzungsrecht des Anwenders entsteht erst, abgesehen von der vereinbarten Testphase, wenn der Anwender den Kaufpreis voll umfänglich entrichtet hat und sich darüber hinaus bei der Firma HTK als Endkunde hat registrieren lassen. Dazu hat der Anwender folgende Daten vollständig mitzuteilen:
Name bzw. Firma mit vollständiger Anschrift nebst Telefonnummer und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Branche und Anzahl der Mitarbeiter, Softwareprodukt und Versionsnummer
§ 8
Der Anwender ist verpflichtet, der Firma HTK alle die Schäden zu ersetzen, die der Firma HTK durch Urheberrechtsverletzungen des Anwenders oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen.
Die Firma HTK ist nicht verpflichtet, Programmerweiterungen oder Programmänderungen nach Überlassung der Software an den Anwender vorzunehmen, auch nicht, wenn solche aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Die Firma HTK ist dazu nur berechtigt und wird dies nur tun gegen eine entsprechende angemessene Vergütung, ohne das ein solcher Anspruch auch für diesen Fall besteht.
§ 9
Die Firma HTK leistet Gewähr dafür, dass die Software die Funktionen erfüllt, die im Produkthandbuch zur Software bzw. der CD beschrieben sind.
Der Anwender bestätigt dass er die vor beschriebenen Unterlagen vor Vertragsabschluß erhalten hat.
Sollte die Software fehlerhaft sein, so leistet die Firma HTK Gewähr nach eigener Wahl der Gestalt, dass die Software nachgebessert wird oder aber durch Ersatzlieferung einer fehlerfreien Software. Für den Fall der Ersatzlieferung verpflichtet sich der Anwender, die Software nebst aller Reserve und Sicherheitskopien einschließlich allen schriftlichen Materials, einschließlich Rechnungen und Quittungen an die Firma HTK zu übersenden bzw. dem Händler zu überlassen, von dem der Anwender die Software bezogen hat.
Gelingt die Mängelbeseitigung wie oben beschrieben nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so steht dem Anwender das Recht auf Herabsetzung (Minderung) des Erwerbspreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu.
Im Hinblick auf das vorstehend Gesagte kann die Firma HTK keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software übernehmen, insbesondere im Hinblick auf die Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten übernimmt die Firma HTK keine Gewähr dafür, dass die Software den speziellen Anforderungen und Zwecken des Anwenders genügt oder mit anderen vom Anwender benutzen Programmen zusammen verwendet werden kann. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigte Erfolg trägt der Anwender, weshalb ja auch vorstehend ausdrücklich eine Testphase mit Rückgaberecht vereinbart wurde. Nur wenn die Software grundsätzlich unbrauchbar ist, so kann der Anwender vom Vertrage zurücktreten.
Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr
Die vorstehenden Vertragsbedingungen gelten auch für alle Updates.
Sämtliche Ansprüche des Anwenders gegenüber der Firma HTK werden einvernehmlich begrenzt auf das 3-Fache des Kaufpreises.
§ 10
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Frankenthal, soweit der Anwender juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Für diesen Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen und rechtswirksam sind.
§ 11
Der Anwender versichert, daß mündliche Nebenabreden nicht getroffen sind. Mündliche Nebenabreden bedürfen im Übrigen, soweit sie von vertraglichen Bestimmungen abweichen, der Schriftform, dieses Formerfordernis gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.